Endlich ist es so weit, ab sofort könnt ihr bei uns „ohne Einschränkung“ eine Führerscheinausbildung der Klasse B oder B17 auch auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe absolvieren. Bei eurer späteren Fahrzeugwahl könnt ihr Fahrzeuge mit Schalt- oder Automatikgetriebe fahren, beides ist möglich.
Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln wegfallen. Für viele Fahranfänger ist das Fahren auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe wesentlich leichter. Ein „Abwürgen“ des Motors oder ein Verschalten sind technisch nicht mehr möglich, auch ein Rückwärts rollen an Steigungen ist ausgeschlossen, weswegen die Nervosität bei der Prüfung wesentlich geringer ist. Die Verkehrsbeobachtung fällt dir leichter, weil du nicht mehr „auf den Schalthebel schauen“ musst. Eine Fahrt im Stadtverkehr oder der Stau auf der Autobahn ist wesentlich entspannter. Ein großer Kostenvorteil ist der niedrigere Kraftstoffverbrauch gegenüber dem gleichen Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Auch in Zukunft kannst du jederzeit Autos mit alternativen Antriebskonzept fahren. Auch in der EU und in vielen ausländischen Saaten ist der Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 anerkannt.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, dass ihr in Zukunft auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren dürft, obwohl die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug gefahren wurde:
Die praktische Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
Es müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe integriert werden und eine 15-minütige Testfahrt ist mit eurem Fahrlehrer / eurer Fahrlehrerin durchzuführen.
Die praktische Fahrprüfung fahrt ihr auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe.
Weiter Infos dazu erhaltet ihr bei uns in den Fahrschulen zu den Öffnungszeiten.