Welche Formulare werden benötigt?
Die Formulare findet ihr hier unter Führerscheinstelle
Es gibt keine besonderen Vorschriften für die Prüfung.
Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren (Prüfbescheinigung) Wie beim „normalen“ erstmaligen Führerscheinerwerb beträgt diese 2 Jahre.
Durch das bilaterale Abkommen ist die Fahrerlaubnis BF 17 auch in Östereich gültig.