Fahrschule Lipski

Führerschein mit 17

Welche Formulare werden benötigt?

  • Einen Führerscheinantrag der Fahrschule
  • Eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Ein Beiblatt pro Begleitperson

Die Formulare findet ihr hier unter Führerscheinstelle

  • Ab welchem Alter darf die Führerscheinausbildung zum „Begleiteten Fahren ab 17“ beginnen?
    • Ab 16 ½ Jahren.
  • Kann jemand z.B. mit 17 Jahren und 8 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren“ beginnen?
    • Ja. Er muss dann bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren.
  • Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Doppelklassen-Ausbildung ( z.B. B + A) beginnen?
    • Nein. Mit der Ausbildung zur Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden. Dazu muss dann wieder 6 D-Std. Grundwissen und 4 D-Std. Klasse A besucht werden. Für die Ausbildung des Bewerbers gilt: Die Fahrschüler „Zum Begleiteten Fahren“ sind wie jeder andere Bewerber der Klasse B oder BE auszubilden.

Es gibt keine besonderen Vorschriften für die Prüfung.

  • Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden:
    • 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
  • Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden:
    • 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
  • Wer händigt die Prüfbescheinigung aus?
    • In der Regel wird die Prüfbescheinigung bei Vollendung des 17. Lebensjahres vom TÜV / Prüfer nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle)
  • Kann es auch zu Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers von Seiten des Prüfers kommen?
    • Ja Gemäß § 18 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Prüfer und Sachverständige dazu verpflichtet die Bedenken der körperlichen und geistigen Eignung des Bewerbers die Fahrerlaubnisbehörde hiervonzu unterrichten.
  • Bekommt der Bewerber nach der bestanden Prüfung einen Kartenführerschein ?
    • Nein. Er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Dieser Prüfbescheinigung enthält kein Foto, sodass beim Fahren immer der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist.
  • Schließt die Prüfbescheinigung andere Führerscheinklassen ein?
    • Ja. Die Klassen M, L und S werden eingeschlossen und Fahrzeuge für diese Klassen dürfen ohne Begleitung geführt werden. Die Führerscheine der Klassen M und L werden auf Wunsch in Kartenform ausgehändigt und können so im Ausland genutzt werden.
  • Wie ist es wenn er 18 Jahre geworden ist?
    • Der Kartenführerschein kann gleichzeitig auf dem Antrag auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ vorgenommen werden. Der Scheckkartenführerschein liegt dann ab dem 18. Geburtstag auf der Führerscheinstelle abholbereit für sie da.
  • Was passiert wenn diese Beantragung bis zum 18. Geburtstag noch nicht vorgenommen wurde?
    • Es kann bis zu 3 Monate danach mit der Prüfbescheinigung und ohne Begleitung weiterfahren.

Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis ab 17 Jahren (Prüfbescheinigung) Wie beim „normalen“ erstmaligen Führerscheinerwerb beträgt diese 2 Jahre.

Durch das bilaterale Abkommen ist die Fahrerlaubnis BF 17 auch in Östereich gültig.

  • Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
    • Mindestalter: 30 Jahre
    • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: Set mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
    • Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt
    • Verbot von Drogen
    • Alkoholverbot , die Grenze von 0,5 Promille darf in keinem Fall erreicht werden.
  • Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
    • Nein. Es muss aber jeder Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Auch können noch nachträglich Eintragungen von Begleitern vorgenommen werden, dies muss allerdings mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen.
  • Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
    • Die Teilnahme an einer Einweisung wir vom Hessischen Verkehrsministerium für Teilnehmer und Begleiter in der ausbildenden Fahrschule sehr empfohlen! Diese Einweisung sollte mindestens 90 Minuten dauern.
  • Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE führt?
    • Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.
  • Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 05, Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
    • Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu Tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.
    • Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.