Es gibt keine besonderen Vorschriften für die Prüfung.
- einen Führerscheinantrag deiner Fahrschule
- eine Übersetzung eines amtlich anerkannten Dolmetschers und eine Kopie des vorhandenen Führerscheins
- eventuell eine Ersteinreisebestätigung der Ausländerbehörde
- einen Sehtest
- ein Passfoto
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem der folgenden Kurse: