Fahrschule Lipski

Führerscheinklassen

  • Kraftwagen bis 3,5 t
  • Mit der Klasse B dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg
  • Kombination (PKW + Anhänger) max. 3,5t zulässige Gesamtmasse
  • Beinhaltet AM + L

  • Ausbildung vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
  • 10 Fahrstunden zu je 45 min + 15 minütige Testfahrt auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe nötig
  • Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
  • Keine zukünftige Einschränkung im Führerschein auf Automatikfahrzeuge
  • Gültig in der EU und in den meisten ausländischen Staaten
  • Kraftwagen bis 3,5 t
  • Mit der Klasse B197 dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg
  • Kombination (PKW + Anhänger) max. 3,5t zulässige Gesamtmasse
  • Beinhaltet AM + L
  • Anhänger
  • Die Klasse BE benötigt ihr, wenn ihr hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollt:
  • Anhänger über 750 kg bis max. 3,5t
  • Für den Führerschein BE braucht ihr den Führerschein der Klasse B
  • Kombination (PKW + Anhänger) max. 7,0t Gesamtmasse

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger schwerer als 750kg
  • Kombination (PKW + Anhänger) max. 4,25t Gesamtmasse

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.

  • Leichtkrafträder
  • Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • Gültigkeit nur innerhalb von Deutschland
Achtung: Sie erhalten keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1, es wir nur die Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B eingetragen.

Wenn du jetzt (seit dem 19.1.2013) den Führerschein in einer weniger starken Leistungsklasse machst, erhältst du etwas leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, musst jedoch in jedem Fall nach zwei Jahren Vorbesitz eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren.

Beispiele:

Wenn du zwei Jahre in der Klasse A1 gefahren bist, musst du für den Zugang zur Klasse A2 -nach der Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule für die Klasse A2- nur noch eine praktische aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt für dich auch, wenn du Inhaber einer alten Klasse A1 (erworben vor dem 19.1.2013) bist.

Auch wenn du dann von deiner Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach zwei Jahren auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchtest, benötigst du nach einer entsprechenden Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule der Klasse A nur noch eine praktische Prüfung, keine weitere theoretische mehr.

Hast du das Mindestalter für die nächst höhere Klasse jedoch schon früher erreicht und möchtest du die nächste Klasse bereits nach weniger als zwei Jahren erwerben, reicht dafür die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nicht. Dann ist eine komplette theoretische und praktische Ausbildung für die nächsthöhere Klasse nötig, wobei dir durch den Vorbesitz der leistungsschwächeren Klasse die Ausbildungszeiten verkürzt werden.

Beispiel:

Du machst den Führerschein der Klasse A1 mit 17 Jahren und möchtest schon nach einem Jahr -also mit 18- auf A2 umsteigen. Jetzt benötigst du erneut eine komplette theoretische und praktische, jedoch verkürzte Ausbildung.

Es gibt nur eine theoretische Prüfung.

  • Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Mindestalter ist 15 Jahre.

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

  • Kleinkrafträder
  • Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Mindestalter ist 15 Jahre.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

  • Leichtkrafträder
  • Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • Mindestalter ist 16 Jahre
  • eingeschlossen AM
  • Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mittelschwere Krafträder
  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung (48PS)
  • Nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung für die Klasse A
  • Beinhaltet AM und A1
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Beinhaltet AM, A1 und A2
  • Mindestalter 24 Jahre